Ablauf & Kosten

Allgemeiner Ablauf und Kosten der Behandlung

Nach einem Erstgespräch und einer gründlichen diagnostischen Untersuchung wird ein individualisierter Behandlungsplan erstellt und in einem ausführlichen Auswertungsgespräch konkret vorgestellt und erläutert.

Die sich anschließende Therapie wird je nach Problemstellung entweder in Einzelsitzungen oder auch unter Einbezug Angehöriger durchgeführt. Die Therapiesitzungen werden dabei in ihrer Häufigkeit und Methodik an die individuellen Wünsche und Zielsetzungen des Klienten angepasst. Zum Ende der Therapie folgt eine Selbstkontrollphase, um die erzielten Erfolge im Alltag zu überprüfen, zu stabilisieren und zu verstärken.

Psychotherapie – Private Krankenversicherung

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzungen erfülle ich. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen. Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapie – Gesetzliche Krankenkassen

Da ich keine vertragsärztliche Praxis führe, kann ich nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Gesetzlich Versicherte erfragen daher bitte vorab bei ihrem Kostenträger, unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten ohne kassenärztliche Zulassung finanziert werden kann. Falls Sie weitere Fragen diesbezüglich haben sollten, können Sie mich gerne kontaktieren.

Psychotherapie – Selbstzahler

Manche Klienten entscheiden sich, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Dabei richten sich die Kosten selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Paarberatung

Paarberatung ist keine Kassenleistung. Der Preis wird im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung.